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Pressemitteilung

Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021

In der Stadtratssitzung vom 28.03.2023 wurde folgender Beschluss gefasst:
Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Bischofswerda stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 fest.

Das ordentliche Ergebnis 2021 in Höhe von 427.443,33 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Aus der Verrechnung der auf das Altvermögen entfallenden Abschreibungen im Jahr 2021 mit dem Basiskapital in Höhe von 1.017.970,14 € erfolgt eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses.

Das Sonderergebnis 2021 in Höhe von -140.545,32 € wird mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses verrechnet. In Höhe von 43.475,64 € betreffen die Zuführungen die Verrechnung der Aufwendungen aus dem Abgang von Altvermögen mit dem Basiskapital.

Die Ergebnisse aus Grundstücksangelegenheiten Großdrebnitz, des städtischen Friedhofs und des Objektes Bischofstraße 18 werden mit den zweckgebundenen Rücklagen verrechnet.

Die Zahlungsmittelsalden betragen:
- aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.571.984,61 €
- aus Investitionstätigkeit -727.223,16 €
- aus Finanzierungstätigkeit -218.237,32 €.

Die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 2021 beträgt 440.436,79 €.

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2021 auf 96.225.767,25 €.

Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 88b Abs. 1 Satz 1 SächsGemO wird verzichtet.

Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht wird ab Dienstag, dem 11.04.2023, in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, Kämmerei, zu den Sprechzeiten zur Möglichkeit der Einsichtnahme ausgelegt.

(veröffentlicht am 07.04.2023)