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Pressemitteilung

Fachkräfteallianz: Förderanträge bis 09. April 2018 stellen

Förderanträge, für Projekte, die noch 2018 abgeschlossen werden, können bis zum 09. April 2018 gestellt werden

Der Freistaat Sachsen vergibt Fördermittel für regionale Maßnahmen zur Fachkräftesicherung mit dem Ziel, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen.

Wer kann Fördermittel zur Fachkräftesicherung beantragen?

  • natürliche Personen
  • juristische Personen
  • Personenvereinigungen
  • Kommunen

Bis wann sind die Fördermittelanträge zu stellen?
Anträge auf Förderung von Projekten, die im Jahr 2018 abgeschlossen werden, müssen bis zum 09. April 2018 eingereicht werden.

Wo können die Fördermittelanträge gestellt werden?
Der Landkreis Bautzen nimmt als geschäftsführendes Mitglied der Fachkräfteallianz die Anträge entgegen. Nach Bewertung und Priorisierung durch die Fachkräfteallianz werden die Anträge an die Sächsische Aufbaubank weiter gereicht. Dort werden die Antragsverfahren geführt.

Nach welcher Rechtsgrundlage werden die Fördermittel vergeben?Rechtsgrundlage für die Vergabe der Fördermittel ist die Richtlinie des sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Förderung von Projekten der Fachkräftesicherung (Fachkräfterichtlinie). Diese trat am 29. April 2016 in Kraft.

Weitere Informationen unter: http://landkreis-bautzen.de/884.html

Ansprechpartnerin:

Andrea Prager
Telefon: 03591 5251-61210
Fax: 03591 5250-61210
E-Mail: wirtschaft@lra-bautzen.de
www.fachkraefteportal-bautzen.de

(veröffentlicht am 14.03.2018)