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Pressemitteilung

Erinnerung an Anliegerpflichten

Die Stadt Bischofswerda erinnert alle Straßenanlieger an ihre Pflichten bezüglich der Reinigung und Freihaltung der Gehwege einschließlich Straßenrinnen und weist in diesem Zusammenhang auf die Satzung der Stadt Bischofswerda über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Mehr Infos unter: http://www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/stadtrecht.html

Insbesondere wird aktuell auf die Verpflichtung zur Entfernung von Unkraut, Schmutz und Unrat hingewiesen. Dies betrifft insbesondere die regelmäßige Reinigung der Gehwege sowie den Rückschnitt von Wildwuchs. Gemäß § 27 Abs. 2 Sächsisches Straßengesetz (SächsStrG) dürfen Anpflanzungen oder Anlagen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.

Die Nichterfüllung der Anliegerpflichten kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden

(veröffentlicht am 27.04.2023)