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Pressemitteilung

Erinnerung an Anliegerpflichten

Die Stadt Bischofswerda erinnert alle Straßenanlieger an ihre Pflichten bezüglich der Reinigung und Freihaltung der Gehwege einschließlich Straßenrinnen und weist in diesem Zusammenhang auf die Satzung der Stadt Bischofswerda über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Mehr Infos unter: http://www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/stadtrecht.html 

Insbesondere wird aktuell auf die Verpflichtung zur Entfernung von Wildwuchs, Unkraut, Schmutz und Unrat hingewiesen. Gehwege müssen werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr gereinigt sein.

Die Nichterfüllung der Anliegerpflichten kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet werden.

(veröffentlicht am 21.05.2022)