Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Der Schneeschieber sollte immer griffbereit sein!

Kleine Töpfergasse und Bautzener Straße

Kleine Töpfergasse und Bautzener Straße

Wenn Schnee und Eis die Fußwege in Rutschbahnen verwandeln,sind Eigentümer und Besitzer (Anlieger) der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke gefordert. Für die gegenwärtige Jahreszeit sind insbesondere die Anliegerpflichten zum Winterdienst zu beachten. Hiermit weist die Stadtverwaltung auf die Satzung der Stadt Bischofswerda über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Mehr Infos unter: http://www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/stadtrecht.html

Danach obliegt den Straßenanliegern im Bereich der Stadt und in den Ortsteilen die Reinigungs - ,Räum - und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage – die Gehwege einschließlich Straßenrinne sind nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen sowie Gehwege bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee - und Eisglätte zu bestreuen. Weiterhin regelt diese Satzung die Gegenstände, die der Reinigungs - , Räum - und Streupflicht unterliegen sowie den Umfang der Reinigungspflicht und des Schneeräumens, der Beseitigung von Schnee - und Eisglätte und Reinigungszeiten.

„Die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Bischofswerda sind bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die kommunalen Straßen von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Einen Rechtsanspruch auf Winterdienst für unbedeutende Nebenstraßen, sowie auf Freihaltung von Flächen für den ruhenden Verkehr besteht jedoch nicht “ , erklärt der Leiter des Bauamtes, Holger Berthel.

Womit muss ich rechnen, wenn ich meinen Verpflichtungen nicht nachkomme?

Zur Straßenreinigung und zum Winterdienst verpflichtete Anlieger sollten auch an das private Haftungsrecht denken, welches bei Personen - bzw. Vermögensschäden für den Fall greift, dass die Anliegerpflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt wurden. Die Nichterfüllung der Anliegerpflichten kann außerdem als Ordnungswidrigkeit gemäß der oben genannten Satzung geahndet werden.

BUZ: Der Super - Winter 2010 hat in Bischofswerda für viele tolle Bilder gesorgt – die Streupflichtsatzung sollte aber darüber hinaus nicht vergessen werden. Fotos: Stadtverwaltung

(veröffentlicht am 29.12.2017)