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Pressemitteilung

Bischofswerdaer Freibad startet am 5. Juni in die Saison

Der Frühsommer gibt derzeit ein Intermezzo und ab Sonnabend, dem 5. Juni 2021, 9 Uhr, kann sich wieder im Bischofswerdaer Freibad, Dresdener Straße 19a, abgekühlt werden. Coronabedingt aber für maximal 500 Sonnenanbeter und Wasserratten gleichzeitig.

Die Mitarbeiter der Wasserversorgung Bischofswerda GmbH (WVB) als Betreiber des Freibades und die Stadt Bischofswerda haben ihre Hausaufgaben erfüllt – kurzfristig erforderliche Reparaturen wurden zum größten Teil abgeschlossen und das zwingend erforderliche Hygienekonzept steht. Einzig das Planschbecken muss vorerst wegen Reparaturarbeiten gesperrt bleiben. An einer Freigabe wird aber schnellstmöglich gearbeitet.

„Ich freue mich, dass wir unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie den Bewohnern unseres Umlandes den zweiten Sommer in Folge in diesen schwierigen Zeiten wieder ein Stück Normalität zurückgeben können. Damit dies auch so bleiben kann, bitte ich eindringlich um die Einhaltung der vorgeschriebenen und ausgehangenen Hygiene- und Abstandsregeln“, erklärt Oberbürgermeister Holm Große. „Egal ob im Wasser oder auf der Liegewiese – vor allem die Abstandsregel von 1,50 Meter muss zwingend beachtet werden“, ergänzt Matthias Schleif, Prokurist und Sachgebietsleiter Technik bei der WVB.

Mit weitläufigen Liegewiesen, einer großen Rutsche, einem Kinderbecken mit Piratenschiff, großen Schwimmerbecken sowie verschiedenen Imbissangeboten lädt das Freibad Jung und Alt zu Spiel, Spaß und Erholung ein. Auch an die Sportler wird gedacht. So besitzt das Bad – neben einem rund 500 Quadratmeter großen Erlebnisbecken – ein eigenes Schwimmerbecken mit sechs 25-Meter-Bahnen. Eine Multisportanlage, unter anderem mit Beachvolleyball-Feldern, steht ebenfalls zur Nutzung parat.

Das Freibad ist vom 5. Juni bis vorerst 31. August, täglich von 9 bis 20 Uhr, geöffnet. Die Eintrittspreise bleiben im Vergleich zu den Vorjahren unverändert. Ermäßigungen haben weiterhin Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung (GdB) ab 50, Empfänger von Leistungen nach SGB II (ALG II), Schüler, Studierende und Auszubildende. Die Ermäßigungen werden nur nach Vorlage eines entsprechenden und gültigen Ausweises gewährt. Kinder unter vier Jahren haben freien Eintritt. Beim Besuch – eine vorherige Terminbuchung ist nicht erforderlich – wird eine geforderte Erfassung der Kontaktdaten durchgeführt. Zusätzlich muss ein negativer, tagesaktueller Corona-Test (aus einem zertifizierten Testzentrum oder ausgeführt von ausgebildetem Personal, z.B. an der Arbeitsstätte – in Schulen durchgeführte Tests werden auch anerkannt, wenn das Testergebnis von der Schule schriftlich bestätigt wird). Vollständig Geimpfte und Genesene sind von der Testpflicht ausgenommen – Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr ebenfalls.

Mehr Infos zum Freibad HIER.

Aktuelle Luft- und Wassertemperaturen Hier.

(veröffentlicht am 02.06.2021)