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Pressemitteilung

Bischofswerdaer Bauhof ist für den Winter gewappnet

Die Stadt Bischofswerda ist für die bevorstehende Wintersaison vorbereitet. Es stehen 625 Tonnen Streumaterial und rund 500 Meter Schneefangzäune parat sowie vier Lkw, acht Multicar, ein Traktor und 17 Mitarbeiter des Bauhofes für den eisigen Einsatz in den Startlöchern, erklärt Bauhof-Leiter Matthias Schön. Die Technik wird fortlaufend gewartet, repariert und in einsatzbereitem Zustand gehalten. Salz kann jederzeit nachgeordert werden, sollten die Vorräte zur Neige gehen. Für den Winterdienst 2018/2019 sind Haushaltsmittel in Höhe von rund 15.000 Euro geplant. Aufgrund des milden Winters im letzten Jahr konnte sich die Winterdienstbereitschaft auf Reparaturen, Baumkontrollen, Pflegearbeiten, Fällungen usw. konzentrieren.

Flaggschiff des städtischen Winterdienstes ist ein Unimog, der bereits im Dezember 2017 in Dienst gestellt wurde. Die Anschaffung des Fahrzeuges erfolgte im Rahmen des Sächsischen Investitionsstärkungsgesetzes für etwas mehr als 250.000 Euro. Ein Viertel der erforderlichen Kosten steuerte die Stadt Bischofswerda als Eigenmittel bei, den Rest der Freistaat Sachsen. Besonderheit des Unimogs ist das im Vergleich zu den anderen Fahrzeugen 50 Zentimeter breitere Räumschild. Dieses deckt damit insgesamt 3,20 Meter Räumbreite ab. Während die Streutechnik der älteren Fahrzeuge direkt am Heck eingestellt werden muss, erfolgt dies beim Unimog bedienerfreundlich an einem Pult in der Fahrerkabine.

Um die Einsätze zu planen, werden täglich die aktuellen Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes für die Oberlausitz und Stadtgebiet Bischofswerda herangezogen. Im Normalfall genügt eine Schicht, die 5 Uhr morgens mit dem Winterdienst beginnt, so dass bis 7 Uhr die Straßen geräumt sind. „Bei starkem Schneefall kommt ein Zwei- Schicht-Plan zum Einsatz“, so Matthias Schön, „dann wird von 5 Uhr bis 20 Uhr geräumt.“ Die Tourenpläne sind so aufgebaut, dass gefährliche, wichtige und unübersichtliche Stellen sowie die Busstrecken zuerst befahrbar werden. Im Einsatz sind Fahrzeuge mit Splitt-Streuer für Gehwege sowie Lkw mit Feuchtsalz-Streuer. Bei letzterem Verfahren kombiniert man die Vorteile der beiden Streustoffe Trockensalz und Salzlösung miteinander und erreicht so eine schnellere Wirkung. Diese verhindert zum Beispiel das sofortige Wiederüberfrieren der angetauten Straßen. Außerdem entstehen dadurch geringere Wehverluste bei gleichzeitiger Verwendung geringerer Salzmengen und höherer Wirksamkeit. Das trockene Auftausalz wird vor dem Streuen mit einer Salzlösung (Sole) angefeuchtet. Im eigens dafür angeschafften Solemischer, wird eine gebrauchsfertige Sole in Form einer konzentrierter Salzlösung herstellt. 

Der Bauhof der Stadt Bischofswerda ist für rund 270 Kilometer Straße sowie Rad- und Gehwege zuständig. Für die Räumung der Buswartehallen und den Busbahnhof ist er ebenfalls zuständig. Für den Ortsteil Schönbrunn beauftragte die Stadt Bischofswerda die Firma GFG Pflicke. Den Winterdienst für die Ortsverbindungsstraße zwischen dem Neustädter Ortsteil Rückersdorf bis zum Abzweig Großdrebnitz übernimmt im Rahmen eines Vertrages zwischen den Städten Bischofswerda und Neustadt in Sachsen die Nachbarkommune.

Trotz der guten Vorbereitung seitens des städtischen Bauhofes bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, falls bei besonders schwierigen Witterungsverhältnissen dennoch Verzögerungen bei der Räumung auftreten sollten.

Der Schneeschieber sollte immer griffbereit sein!

Wenn Schnee und Eis die Fußwege in Rutschbahnen verwandeln, sind Eigentümer und Besitzer (Anlieger) der durch öffentliche Straßen erschlossenen Grundstücke gefordert. Für die gegenwärtige Jahreszeit sind insbesondere die Anliegerpflichten zum Winterdienst zu beachten. Deshalb weist die Stadt Bischofswerda auf die Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Streuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) hin. Mehr Infos unter: www.bischofswerda.de/aktuell-und-wissenswert/stadtrecht.html

Danach obliegt den Straßenanliegern im Bereich der Stadt und in den Ortsteilen die Reinigungs-, Räum- und Streupflicht innerhalb der geschlossenen Ortslage – die Gehwege einschließlich Straßenrinne sind nach Maßgabe dieser Satzung zu reinigen sowie Gehwege bei Schneeanhäufungen zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu bestreuen. Weiterhin regelt diese Satzung die Gegenstände, die der Reinigungs-, Räum- und Streupflicht unterliegen sowie den Umfang der Reinigungspflicht und des Schneeräumens, der Beseitigung von Schnee- und Eisglätte und Reinigungszeiten.

„Die Mitarbeiter des Bauhofes der Stadt Bischofswerda sind bemüht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten die kommunalen Straßen von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Einen Rechtsanspruch auf Winterdienst für unbedeutende Nebenstraßen, sowie auf Freihaltung von Flächen für den ruhenden Verkehr besteht jedoch nicht“, erklärt der Leiter des Bauamtes, Holger Berthel.

Womit muss ich rechnen, wenn ich meinen Verpflichtungen nicht nachkomme?

Zur Straßenreinigung und zum Winterdienst verpflichtete Anlieger sollten auch an das private Haftungsrecht denken, welches bei Personen- bzw. Vermögensschäden für den Fall greift, dass die Anliegerpflichten nicht oder nicht ausreichend erfüllt wurden. Die Nichterfüllung der Anliegerpflichten kann außerdem als Ordnungswidrigkeit gemäß der oben genannten Satzung geahndet werden.

BUZ Streupflicht (die Straßennamen der jeweiligen Aufnahme finden Sie im Dateinamen): Der Super-Winter 2010 hat in Bischofswerda für viele tolle Bilder gesorgt – die Streupflichtsatzung sollte darüber hinaus aber nicht vergessen werden.

©Foto: Stadtverwaltung

(veröffentlicht am 03.12.2018)