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Pressemitteilung

Beschluss Stadtrat vom 26.09.2023

Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Bischofswerda stellt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 fest.

Das ordentliche Ergebnis 2022 in Höhe von 355.418,76 € wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Die Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 1.285.220,18 € betrifft die Verrechnung der auf das Altvermögen entfallenden Abschreibungen im Jahr 2022 mit dem Basiskapital. Das Sonderergebnis 2022 in Höhe von 234.661,93 € wird der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

Die Ergebnisse aus Grundstücksangelegenheiten Großdrebnitz, des städtischen Friedhofs, des Objektes Bischofstraße 18 und des Garagenkomplexes Putzkauer Straße werden mit den zweckgebundenen Rücklagen verrechnet.

Die Zahlungsmittelsalden betragen:
- aus laufender Verwaltungstätigkeit 1.894.325,81 €
- aus Investitionstätigkeit -2.277.972,51 €
- aus Finanzierungstätigkeit -218.239,17 €.

Die Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 2022 beträgt 1.092.270,04 €.

Die Bilanzsumme beläuft sich zum 31.12.2022 auf 97.658.209,42 €.

Auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses gemäß § 88b Abs. 1 Satz 1 SächsGemO wird verzichtet.

Der Jahresabschluss mit Anhang und Rechenschaftsbericht wird ab Montag, den 9.10.2023, in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, Kämmerei, zu den Sprechzeiten zur Möglichkeit der Einsichtnahme ausgelegt.

(veröffentlicht am 06.10.2023)