Im Stadtrat der Stadt Bischofswerda am 25.06.2019 und im Gemeinschaftsausschuss Bischofswerda – Rammenau am 04.07.2019 wurde die Änderung des fortgeltenden Flächennutzungsplanes für die Große Kreisstadt Bischofswerda und die Gemeinde Rammenu im Parallelverfahren mit der Aufstellung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne "Nordrand Goldbach", "Gerüstbau Hein" und "Lagerhalle Israel" sowie der Bebauungspläne "Wohnbebauung Belmsdorf T.v.Fl.Nr. 1399/20" und "Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 2" mit einem Feststellungsbeschluss beschlossen.
Der Feststellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan und den Erläuterungsbericht in der Stadtverwaltung Bischofswerda, Bauamt, Rudolf-Breitscheid-Straße 7, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften und 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Stadtverwaltung unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister