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Pressemitteilung

Bekanntmachung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Klengelweg“ gemäß § 2 BauGB - Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauG-

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 25.06.2019 den Entwurf der 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Klengelweg“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt. Das Plangebiet umfasst den Bereich zwischen Goethestraße, Kamenzer Straße und Carl-Maria-von-Weber-Straße in Bischofswerda.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung, Grünordnungsplanung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom

22.07.2019 bis 23.08.2019

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Mit der Änderung der Festsetzungen in der 7. Änderung des Bebauungsplanes erfolgt eine Erweiterung bebaubarer Bereiche mit gleichzeitiger Reduzierung von Baufläche an anderer Stelle. Weiterhin erfolgt eine Anpassung der textlichen Festsetzungen des B-Planes. Es wird auf die Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung im B-Plan und dem Grünordnungsplan verwiesen.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 15.07.2019)