Inhalt:
  1. Bischofswerda.de
  2. Aktuell und Wissenswert
  3. News
  4. Pressemitteilung

Pressemitteilung

Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „EDEKA-Markt“ gemäß § 2 BauGB – Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „EDEKA-Markt“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt. Das Plangebiet befindet sich südlich der historischen Altstadt von Bischofswerda an der Stolpener Straße.

Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung liegen in der Zeit vom

15.03.2021 bis 16.04.2021

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung zur Einleitung einer Normenkontrolle unzulässig ist, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 06.03.2021)