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Pressemitteilung

Bekanntmachung des Beschlusses zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 1“ gemäß § 2 BauGB - Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB -

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 26.06.2018 den Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 1“ und die Begründung zur frühzeitigen Offenlage gebilligte.
Das Plangebiet befindet sich entlang der Carl-Maria-von-Weber-Straße in Bischofswerda. Die Unterlagen zum Planentwurf mit Begründung und Schalltechnischen Untersuchungen liegen in der Zeit vom

21.01.2019 bis 08.03.2019

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www. buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.
Mit der Änderung der Festsetzungen in der 3. Änderung des Bebauungsplanes werden gegenüber der bisherigen Fassung keine zusätzlichen Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitetet. Es wird daher auf die Aussagen zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der bisherigen B-Planfassung und dem Grünordnungsplan verwiesen.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1 abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Prof.Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 22.01.2019)