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Pressemitteilung

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Inklusionsbetriebe – Zur Bunte“ für Flst. 456/1 der Gemarkung Goldbach

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.09.2023 mit Beschluss- Nr. 520/2023 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 21 „Inklusionsbetriebe – Zur Bunte“ in Bischofswerda aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Nr. 456/1 der Gemarkung Goldbach, gelegen am südwestlichen Ortsrand von Goldbach.

Der beiliegende Lageplan mit eingezeichnetem Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

Der Vorhabensträger möchte einen Inklusionsbetrieb mit ca. 100 Arbeitsplätzen auf dem Gelände errichten und die Bestandsgebäude wieder baulich aktivieren. Er verpflichtet sich im Rahmen eines Durchführungsvertrages zur Durchführung und Finanzierung des Vorhabens. Es wird festgesetzt, dass im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplanes, welcher Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist, nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabensträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.

Gleichzeitig wird eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Lageplan mit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches als pdf-Datei

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 20.10.2023)