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Pressemitteilung

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung Gartenstraße“ in Bischofswerda

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 mit Beschluss- Nr. 497/2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 44 „Wohnbebauung Gartenstraße“ in Bischofswerda aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Bischofswerda: T.v. 1671, T.v. 1672, 1675/1, 1675/2, 1674 und 1676. Das Gebiet liegt östlich direkt an der Gartenstraße in Bischofswerda. Der beiliegende Lageplan mit eingezeichnetem Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Flächennutzungsplan ist in einem gesonderten Verfahren anzupassen (Parallelverfahren).

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

Die vorgenannten Grundstücke in der Gesamtgröße von 5.700 m² sollen unter geordneten städtebaulichen Gesichtspunkten für eine Einfamilienhausbebauung überplant werden.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Lageplan mit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (als PDF-Datei)

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 05.07.2023)