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Pressemitteilung

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 45 „Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum Neustädter Straße“ in Bischofswerda

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 mit Beschluss- Nr. 514/2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 45 „Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum Neustädter Straße“ in Bischofswerda aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Bischofswerda 1890/10, 1890/12, 1890/13, 1890/16, 1902/10, 1902/15, 1903/3, 1903/6, 1903/7, 1903/12, 1903/13 und 1904/1. Das Gebiet liegt an der Neustädter Straße/ Süßmilchstraße/ Drebnitzer Weg. Das Aufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes anzupassen.

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

Das Areal in der Größe von ca. 20.000 m² soll unter geordneten städtebaulichen Gesichtspunkten zu einem Nahversorgungs-und Dienstleistungszentrum entwickelt werden. Im Fokus steht dabei die Sicherung der vorhandenen Berufsschule mit der Ansiedlung eines Netto-Marktes sowie eines Drogeriemarktes. Neben den Sortimenten Nahrungs- und Genussmittel (Lebensmittel), Drogeriewaren sollen auch weitergehende Sortimente wie Tiernahrung, Getränke, aber auch dem Multisortiment im Charakter eines Kleinkaufhauses angeboten werden. Ggf. wird auch die Ergänzung von weiteren, gemeinsam mit der Stadt Bischofswerda abzustimmenden weiteren Sortimenten und Dienstleistungen, die der städtischen Entwicklung und Stabilisierung förderlich sind, zu prüfen sein.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Lageplan mit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (als PDF-Datei)

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 05.07.2023)