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Pressemitteilung

Bekanntmachung

der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die 4. Änderung Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 1“ Auslegung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplan Nr. 3 "Gewerbegebiet Bischofswerda Nord 1“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung und die Begründung liegen in der Zeit vom

10.07.2023 – 11.08.2023

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die vollständigen Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar. Stellungnahmen können auch online abgegeben werden.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

·         Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 28.06.2023)