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Pressemitteilung

Bekanntmachung

der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 PlanSiG für die Ergänzungssatzung „Flst. 1364/4 und 1364/6 – Alte Belmsdorfer Straße“ in Bischofswerda
Auslegung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 den Entwurf der Ergänzungssatzung „Flst. 1364/4 und 1364/6 – Alte Belmsdorfer Straße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Flst. 1364/4 und 1364/6 – Alte Belmsdorfer Straße“ für das Gebiet der Flst. 1364/4 und 1364/6 der Gemarkung Bischofswerda und die Begründung liegen

in der Zeit vom

20.06.2022 bis 29.07.2022

aus. Gemäß § 3 Abs. 1 PlanSiG findet die Bekanntmachung im Internet statt. Die vollständigen Planunterlagen sind während der Auslegungsfrist auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de und auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda (www.bischofswerda.de) als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Stellungnahmen können online abgegeben werden.

Zusätzlich ist die Einsichtnahme in die Planunterlagen während der aktuellen Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda möglich.

Wir bitten um Beachtung der im Rathaus geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.

Die Aufstellung der Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Dabei wird gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 1 BauGB auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB verzichtet.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich, elektronisch per Mail oder über das Beteiligungsportal sowie während der Auslegungszeiten im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 11.06.2022)