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Pressemitteilung

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses für die Ergänzungssatzung „Flst. 1364/4 und 1364/6 – Alte Belmsdorfer Straße“ in der Gemarkung Bischofswerda

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 mit Beschluss- Nr. 329/2022 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Flst. 1364/4 und 1364/6 – Alte Belmsdorfer Straße“ nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.

1. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nr. 1364/4 und 1364/6 der Gemarkung Bischofswerda, gelegen am südlichen Ortsrand von Belmsdorf. Der beiliegende Lageplan mit eingezeichnetem Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses.

2. Ziel der Ergänzungssatzung ist die städtebaulich geordnete Ermöglichung des Baues von Einfamilienhäusern.

3. Das Bauleitplanverfahren wir als einstufiges Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Lageplan mit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (pdf)

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 07.04.2022)