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Pressemitteilung

Bekanntmachung

des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Einfamilienhaus – Neustädter Straße 73a“ in Bischofswerda

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 29.03.2022 mit Beschluss- Nr. 317/2022 beschlossen, den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 20 „Einfamilienhaus – Neustädter Straße 73a“ in Bischofswerda aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück Nr. 1663 der Gemarkung Bischofswerda, gelegen am südlichen Ortsrand an der Neustädter Straße.

Der beiliegende Lageplan mit eingezeichnetem Geltungsbereich ist Bestandteil dieses Beschlusses. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b i. V. m. § 13a BauGB. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes anzupassen.

Folgende Planungsziele werden angestrebt:

Das Flurstück Nr. 1663 soll unter geordneten städtebaulichen Gesichtspunkten für eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus überplant werden.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Lageplan mit Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (pdf)

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 07.04.2022)