über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben
„B 6 Ausbau Radweg westlich Bischofswerda 2. Bauabschnitt,
Goldbach - Kreisverkehr S 159“
1. Tektur
- Anhörungsverfahren -
1. Der Erörterungstermin findet am
6. April 2022, 10:00 Uhr (Einlass 09:30 Uhr),
im Feuerwehrgerätehaus Großharthau,
Versammlungsraum, 1. Obergeschoss,
Zur Wesenitzaue 3, 01909 Großharthau
statt.
2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert. Die Teilnahme am Termin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.
3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.
Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur - Bundesstraßen - einsehbar.
Dresden, 7. März 2022
Landesdirektion Sachsen
Holger Keune |
Referatsleiter Planfeststellung |