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Pressemitteilung

Bekanntmachung

über den Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben

„B 6 Ausbau Radweg westlich Bischofswerda 2. Bauabschnitt,

Goldbach - Kreisverkehr S 159“

1. Tektur

 

- Anhörungsverfahren -

1.  Der Erörterungstermin findet am

6. April 2022, 10:00 Uhr (Einlass 09:30 Uhr),

im Feuerwehrgerätehaus Großharthau,

Versammlungsraum, 1. Obergeschoss,

 Zur Wesenitzaue 3, 01909 Großharthau

statt.

 

2. Im Termin werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen erörtert.    Die Teilnahme am Termin ist jedermann, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt   werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat        seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den        Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

 

     Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn       verhandelt werden kann, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und dass    das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist.

 

3. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende       Kosten werden nicht erstattet.

 

4. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

Hinweis:          Es wird darauf hingewiesen, dass durch die Umsetzung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung in der dann aktuellen Form die Beachtung spezifischer Zugangs- und Hygieneregelungen erforderlich sein kann. Aufgrund der derzeitigen Verordnungslage bitten wir darum, vorsorglich eine Mund-Nasen-Bedeckung mit sich zu führen.

 

Die Bekanntmachung ist auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Infrastruktur - Bundesstraßen -  einsehbar.

 

Dresden, 7. März 2022

 

Landesdirektion Sachsen

 

Holger Keune
Referatsleiter Planfeststellung
(veröffentlicht am 18.03.2022)