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Pressemitteilung

Bekanntmachung

des Beschlusses zur frühzeitigen öffentlichen Auslegung der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Neustädter Straße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 30.06.2020 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 „Neustädter Straße“ und die Begründung zur Offenlage gebilligt. Die Änderungen betreffen das Flurstück 1917/14 der Gemarkung Bischofswerda.

Die Unterlagen liegen in der Zeit vom

14.06.2021 bis 16.07.2021

während der Dienststunden im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Die Planunterlagen sind auf der Internetseite des Landesportals des Freistaates Sachsen unter www.buergerbeteiligung.sachsen.de, sowie auf der Internetseite der Stadt Bischofswerda, www.bischofswerda.de als Link zum Landesportal zur Einsichtnahme innerhalb des genannten Zeitraumes einsehbar.

Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Einsicht nehmen und Auskünfte erhalten. Bedenken und Anregungen können schriftlich oder zur Niederschrift im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda abgegeben werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist und nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Prof. Dr. Holm Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 04.06.2021)