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Pressemitteilung

Aufstellung der Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023

Der Stadtrat hat im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung am 26.06.2018 der Aufnahme von Bewerberinnen und Bewerbern in die Vorschlagsliste der Stadt Bischofswerda zugestimmt.
Die Vorschlagsliste muss gemäß Nummer 14 Schöffen- und Jugendschöffen VwV zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt werden (Beginn der Auslegung 16.07.2018, Ende 23.07.2018).
Die Auslegung erfolgt im Bürger- und Tourismusservice der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda zu den üblichen Sprechzeiten.
Binnen einer Woche nach Ende der Auslegungsfrist (Fristende 30.07.2018) kann gemäß Nummer 15 Schöffen- und Jugendschöffen VwV gegen die Vorschlagsliste bei der Stadt Bischofswerda oder beim Amtsgericht Bautzen schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nicht aufgenommen werden durften (Nummer 6 Schöffen- und Jugendschöffen VwV) oder nicht aufgenommen werden sollten (Nummer 7 und 8 Schöffen- und Jugendschöffen VwV).

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister

(veröffentlicht am 04.07.2018)