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Pressemitteilung

Aufruf

zur Mitwirkung und Einladung zur Anlaufberatung – Erarbeitung eines neuen Gebietsbezogenen Integrierten Handlungskonzeptes (GIHK)

Zum zweiten Mal plant die Stadt Bischofswerda die Teilnahme am Programm „Nachhaltige Soziale Stadtentwicklung“ des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung, gefördert über den Europäischen Sozialfonds (ESF). Im Rahmen des Förderprogramms sollen niederschwellige soziale Projekte innerhalb einer für die Stadt Bischofswerda festgelegten Gebietskulisse unterstützt werden.

Als Voraussetzung für die Teilnahme am Programm ist die Stadt Bischofswerda aufgefordert, ein sogenanntes „Gebietsbezogenes Integriertes Handlungskonzept“ (GIHK) zu erarbeiten, in dessen Rahmen Ziele und Projektansätze für die Förderperiode zu entwickeln sind. Die Erarbeitung dieses Konzeptes soll dabei in einem offenen, transparenten und kooperativen Verfahren erfolgen. Im Förderzeitraum 2014 bis 2020 hatte die Stadt Bischofswerda daher lokale Akteure dazu aufgerufen, sich bei der Erarbeitung des Konzeptes zu beteiligen. Gemeinsam mit sozial engagierten Personen und Interessengruppen wurden dabei nicht nur ein Konzept erarbeitet, sondern erfolgreich verschiedene soziale Projekte im Stadtraum umgesetzt, bspw. die Kreativ-Werkstatt des Netzwerks für Kinder- und Jugendarbeit e. V. und der Offene Treff der Generationen des Regenbogen e. V.

Im aktuellen Förderzeitraum bis 2027 sollen nun ein neues GIHK für Bischofswerda erstellt und weitere lokal relevante Sozialprojekte entwickelt werden. Die vorgesehene Gebietskulisse ist im abgebildeten Lageplan ersichtlich.

Das Ziel der Stadt ist es, gemeinsam …

*  die sozialräumlichen Bedingungen und vorhandenen Unterstützungsangebote zu erfassen und zu bewerten sowie Zielgruppen für notwendige Maßnahmen zu identifizieren,

*  Ziele für die sozialräumliche Entwicklung und die Schaffung von Angeboten zu erarbeiten sowie

*  Projekte für niederschwellige soziale Betreuungs- und Hilfsangebote zu entwickeln.

Die Konzepterarbeitung und Projektentwicklung wird voraussichtlich im Zeitraum von Juni bis September 2023 erfolgen und in einem Förderantrag der Stadt Bischofswerda zur Umsetzung der entwickelten Projekte münden. Neben städtischen Projekten sollen auch ausdrücklich Projekte von anderen Akteuren, die Angebote für das Gebiet entwickeln wollen, unterstützt werden. Die zu entwickelnden Projekte müssen in der geplanten Gebietskulisse ihren Durchführungsort haben.

Die Stadt Bischofswerda ruft daher erneut sozial engagierte Akteure – Vereine, institutionelle Träger, Freie Wohlfahrtspflege, interessierte Privatpersonen und sonstige Interessengruppen – dazu auf, sich an der Erarbeitung des „Gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes“ (GIHK) zu beteiligen.

Bei Interesse an einer Mitarbeit laden wir Sie herzlich zur Anlaufberatung am

20. Juni 2023 um 17 Uhr

in den Ratssaal des Rathauses der Stadt Bischofswerda, Altmarkt 1, ein.

Im Rahmen dieser ersten Veranstaltung soll unter Beteiligung der Stadtverwaltung sowie allen interessierten Akteuren und Interessengruppen ein erster Überblick über das Gesamtverfahren, die Ausgangslage im Fördergebiet und eine initiale Beratung zur Entwicklung der Einzelprojekte gegeben werden.

Die Projekte sollen sich u. a. auf folgende Themenbereiche konzentrieren:

Informelle Kinder- und Jugendbildung: Unterstützungs- und Freizeitangebot zur Vermittlung von sozialen, emotionalen und Bildungskompetenzen, insb. für sozial und anderweitig benachteiligte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zur Verbesserung der Teilhabe und Chancengleichheit

Soziale Integration: Niedrigschwellige informelle Vorhaben zur sozialen Integration und Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit, insb. durch Kompetenzvermittlung, Unterstützung bei der Problem-bewältigung, Beratung und Unterstützung bei der Beschäftigungssuche und -aufnahme, Kontakt- und Hilfsangebote zur Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe; insb. für Personen mit geringen Chancen auf dem Arbeitsmarkt und von sozialer Ausgrenzung und Isolation betroffene/bedrohte Personen

Wirtschaft im Quartier: Offene Angebote zum Erfahrungsaustausch und zur Zusammenarbeit von lokal agierenden Unternehmen (Solo-Selbstständige und Klein-/Kleinstunternehmen) zur Stärkung der sozialen Integration im Quartier.

Bei Interesse an einer Teilnahme geben Sie uns bitte eine Rückmeldung bis zum 15.06.2023.

Anmeldungen sind möglich­:

*  Per E-Mail an               anja.franke@wuestenrot.de       oder sybille.mueller@bischofswerda.de

*  Telefonisch unter          0351 80828-23                          oder 03594 786 120

*  Postalisch an: Stadtverwaltung Bischofswerda, Familien- und Ordnungsamt, z. Hd. Amtsleiterin des Familien- und Ordnungsamtes Frau Müller, Altmarkt 1, 01877 Bischofswerda.

Wir hoffen auf Ihre zahlreiche Teilnahme. Wir stehen Ihnen auch schon im Vorfeld der Veranstaltung für Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie dazu gern die o. g. Kontaktmöglichkeiten.

Abgrenzung Fördergebiet (als pdf-Datei)

(veröffentlicht am 07.06.2023)