Der Stadtrat der Stadt Bischofswerda hat in seiner Sitzung am 27.02.2018 mit Beschluss-Nr. 489/2018 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 14 „Bischofswerda – Süd“, begrenzt durch die Ernst-Thälmann-Straße im Norden, die Flurstücke Nr. 2358 und 2372 der Gemarkung Bischofswerda im Osten, das Flurstück Nr. 2366 der Gemarkung Bischofswerda im Süden und die Grundstücke Siedlerstraße Nr. 2 bis 22 im Westen aufzuheben.
Prof.-Dr. Holm Große
Oberbürgermeister