Der Stadtrat hatte im Februar 2018 die Richtlinie zur Vereinsförderung der Stadt Bischofswerda beschlossen. Aus gegebenem Anlass wird jetzt noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Förderanträge (Mietzuschuss oder Projektförderung) für 2021 bis spätestens 30. Juni 2020 zu stellen sind. Die Förderrichtlinie und die dazugehörigen Antragsformulare finden Interessenten unter (Kurz-URL): https://tinyurl.com/Vereinsfoerderung
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