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Pressemitteilung

Anträge Hexenfeuer 30.04.2016 – Änderung der Verfahrensweise!

Ab sofort sind Formulare zur Beantragung der Genehmigung zum Abbrennen eines Traditions- und Brauchtumsfeuers in Bischofswerda und den Ortsteilen bei der Stadtverwaltung Bischofswerda im Bau- und Ordnungsamt/Feuerwehr sowie im Bürgerbüro erhältlich.

Eine Bearbeitung und Genehmigung erfolgt ausschließlich im Bau- und Ordnungsamt / Feuerwehr ab dem 04.04.2016 während der Sprechzeiten über das benannte Antragsformular gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 €. Formlose, telefonische oder per Fax, E-Mail oder SMS sowie nach dem 15.04.2016, 12:00 Uhr eingereichte Anträge werden in keinem Fall bearbeitet. Stichprobenartige Kontrollen durch die Feuerwehr werden vorbehalten.

Wir weisen darauf hin, dass nach § 14 Polizeiverordnung zum Abbrennen von offenen Feuern eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich ist. Zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in Bischofswerda und den Ortsteilen ist beabsichtigt, die Anzahl der Feuer zu reduzieren und die großen traditionellen Feuer zu stärken.

Wir bitten um Beachtung der geänderten Verfahrensweise und danken für Ihr Verständnis.

(veröffentlicht am 15.03.2016)