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Pressemitteilung

Anträge für Hexenfeuer am 30. April 2018

Ab sofort sind Formulare zur Beantragung der Genehmigung zum Abbrennen eines Traditions- und Brauchtumsfeuers in Bischofswerda und den Ortsteilen bei der Stadtverwaltung Bischofswerda im Bürger- und Familienamt, Team Ordnung und Sicherheit, sowie im Bürger- und Tourismusservice im Rathaus erhältlich.
Die Bearbeitung und Genehmigung des Antragsformulars erfolgt gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro ausschließlich im Team Ordnung und Sicherheit während der Sprechzeiten.
Formlose, telefonische, per Fax, E-Mail oder SMS sowie nach dem 23. April 2018, 12 Uhr, eingereichte Anträge werden in keinem Fall bearbeitet.
Stichprobenartige Kontrollen am 30. April 2018 durch die Ortspolizeibehörde werden vorbehalten. Das Team Ordnung und Sicherheit weist darauf hin, dass nach § 14 Polizeiverordnung zum Abbrennen von offenen Feuern eine Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erforderlich ist.
Zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in Bischofswerda und den Ortsteilen ist mit dieser Maßnahme beabsichtigt, die Anzahl der Feuer zu reduzieren. Es wird deshalb darum gebeten, sich zu Gemeinschaften zusammenzuschließen oder sich den großen traditionellen Feuern anzuschließen.
Das Team Ordnung und Sicherheit bittet um Beachtung und dankt für das Verständnis der Bürgerinnen und Bürger.

(veröffentlicht am 16.03.2018)