Jedes Kind, welches zwischen dem 01.07.2014 und dem 30.06.2015 geboren wurde, wird im Jahr 2021 (Schuljahr 2021/22) schulpflichtig.
Daraus ergibt sich die Pflicht der Eltern, ihr Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden.
Als schulpflichtig für dieses Schuljahr gelten auch Kinder, die bis zum 30. September 2021 das sechste Lebensjahr vollenden und von den Sorgeberechtigten in der Schule vorzeitig angemeldet werden.
Die Stadt Bischofswerda bittet darum, die betreffenden Kinder an folgenden Tagen anzumelden:
Grundschule Kirchstraße, Kirchstraße 27
Donnerstag, 20.08.2020 08:00 – 13:00 Uhr
Mittwoch, 26.08.2020 12:00 – 17:00 Uhr
Mittwoch, 02.09.2020 10:00 – 16:00 Uhr
Grundschule „Geschwister Scholl“ (ausgelagert in die Grundschule Süd)
Dienstag, 25.08.2020 08:00 – 13:00 Uhr
Donnerstag, 27.08.2020 10:00 – 16:00 Uhr
Grundschule Süd, Ernst-Thälmann-Straße 2
Dienstag, 01.09.2020 8:00 - 13:00 Uhr
Donnerstag, 03.09.2020 10:00 - 16:00 Uhr
Die Anmeldetermine sind unbedingt einzuhalten. Die Anmeldung kann nur erfolgen wenn die vorzulegenden Unterlagen vollständig sind.
Kinder, die eine Grundschule außerhalb des Schulbezirkes besuchen sollen, müssen ebenfalls zunächst an der für das Kind zuständigen Grundschule angemeldet werden und dort einen Ausnahmeantrag stellen. Bei der Anmeldung an einer Grundschule in freier Trägerschaft, ist nur eine schriftliche Information an die zuständige Grundschule erforderlich.
Zur Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde Ihres Kindes mitzubringen. Bei alleinigem Sorgerecht (aktuelle sogenannte Negativbescheinigung des Jugendamtes oder gerichtliche Entscheidung) ist ein Nachweis vorzulegen.
Für die Vergabe der Termine zur Vorschuluntersuchung beim Jugendärztlichen Dienst in Bautzen bringen Sie bitte Ihren Terminkalender mit.