Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach §§ 1,4,37 Flurbereinigungsgesetz
Gemeinden: Rammenau, Burkau und Bischofswerda
Verfahren: Rammenau
Verfahrensnummer: 250311
Geschäftszeichen: 62.4-780.413:250311 <8461.57
Feststellungsbeschluss
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Rammenau fasst folgenden Beschluss:
Der durch die auswärtigen Sachverständigen verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Rammenau stellt hiermit die Ergebnisse der Wertermittlung der in die Ländliche Neuordnung Rammenau eingebrachten Flurstücke fest.
Festgestellt werden die Ergebnisse der Wertermittlung, die als Anlagen Bestandteil dieses Feststellungsbeschlusses sind.
Der Feststellungsbeschluss (ohne Anlagen) wird öffentlich bekannt gemacht. Der Feststellungsbeschluss mit seinen Anlagen liegt mit der öffentlichen Bekanntmachung für die Zeit von 4 Wochen, vom 18.10.2023 – 17.11.2023 zu den Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau, zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.
Die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse ist, sobald sie unanfechtbar geworden ist, für alle Beteiligten bindend.
Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG - vom 14.07.1953 (BGBl S. 591) und dem Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes - AGFlurbG - vom 15.07.1994 (SächsGVBl. I S. 1429) in den derzeit gültigen Fassungen.
Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung, welche in der Anlage zu diesem Beschluss aufgeführt sind, wurden den Beteiligten bereits in einer Zusammenkunft am 20.06.2023 in Rammenau vorgelegt, erläutert und anschließend zusammen mit der Niederschrift über die Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung in der Gemeindeverwaltung Rammenau, Hauptstraße 16, 01877 Rammenau vier Wochen lang in der Zeit vom 21.06.2023 bis einschließlich 21.07.2023 zur Einsichtnahme ausgelegt.
Während der Auslegung wurden keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung vorgebracht. Eingegangene Hinweise wurden vom Vorstand in seiner Sitzung vom 09.08.2023 behandelt. Aufgrund der Hinweise wurden folgende Änderungen an der Wertermittlung vorgenommen:
-Änderung der Wertzahlen bei Flst. 337/14 (47 anstatt 57) und Flst. 947 (60 anstatt 50)
(Gem. Rammenau)
-Ergänzung Drainageflächen (Flurstücksgruppe) bei den Flurstücken 1129/1, 1135/1,
1164/1, 1168, 1197/3, 1198, 1210/1, 1203/1 und 1728 (Gem. Rammenau),
-Ergänzung von Abschlagsflächen Waldrand und Gehölz bei den Flurstücken: 801/6, 803,
804, 805, 815/6, 816/9 und 816/10 (Gem. Geißmannsdorf) sowie 269/1, 414/1, 415/2,
420/1, 708, 710, 796, 1129/1, 1135/1, 1518/3 und 1593 (Gem. Rammenau),
-Ergänzung der Abschlagsflächen Uferrand bei den Flurstücken 260/1, 261, 1540 und
1676/2 (Gem. Rammenau),
-Ergänzung Naturdenkmal „Eiche“ bei Flst. 1574/2
-Änderung Abgrenzung Mischgebiet Dorf, Flst. 602 + 603/2.
Anlagen zum Feststellungsbeschluss:
-Grundsätze der Wertermittlung (Wertermittlungsrahmen vom 24.05.2023)
-Wertermittlungskarten Blatt 51-54
-Sonderkarten mit farbigen Flurstücksgruppen Blatt 51-54
-Schätzungsbücher für Acker- und Grünland, Feldschätzungsbücher
-8 Schätzungsurkarten von 1936 (Reichsbodenschätzung)
-Niederschrift über die Erläuterung der Wertermittlungsergebnisse vom 20.06.2023
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen den Feststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
Teilnehmergemeinschaft der Ländlichen Neuordnung Rammenau
beim Landratsamt Bautzen
Vermessungs- und Flurneuordnungsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Kamenz, 05.10.2023
gez. Wieland Adler
Vorstandsvorsitzender