Im Moment gibt es lt. Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung noch keine endgültige Entscheidung, ob in diesem Jahr die Hexenbrennen stattfinden werden. Es gilt jedoch: Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ist untersagt, sofern keine triftigen Gründe vorliegen. Der Transport von Grünschnitt/Feuerholz zum Hexenbrennen ist KEIN triftiger Grund und kann ordnungswidrig verfolgt werden. Die Beschränkungen gelten zunächst bis 20. April 2020.
- Bischofswerda.de
- Aktuell und Wissenswert
- News
- Pressemitteilung
Pressemitteilung
Ablagerung von Grünschnitt/Feuerholz für das traditionelle Hexenbrennen verboten
(veröffentlicht am 02.04.2020)